INFORMATIONEN ÜBER DAS RECHT DES VERBRAUCHERS, EINEN ANTRAG AUF RECHTSBEHELF AN DEN HÄNDLER GEMÄSS GESETZ Nr. 391/2015 Slg. IN DER DURCH NEUERE VORSCHRIFTEN GEÄNDERTEN FASSUNG ZU STELLEN

1. Der Käufer hat das Recht, sich mit einem Antrag auf Abhilfe an den Verkäufer zu wenden, wenn er mit der Bearbeitung seiner Beschwerde nicht zufrieden ist oder der Ansicht ist, dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat. Der Käufer hat das Recht, der Stelle für alternative Streitbeilegung einen Vorschlag zur Einleitung einer alternativen Streitbeilegung (nachfolgend „Vorschlag“ genannt) vorzulegen, wenn der Verkäufer auf den Antrag auf Abhilfe negativ reagiert hat oder innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum seiner Absendung nicht darauf reagiert hat.

2. Gegenstand der alternativen Streitbeilegung ist die Slowakische Handelsinspektion, mit Ausnahme von Streitigkeiten aus Verträgen über den Anschluss an das Verteilungsnetz, Verträgen über den Anschluss an das Verteilungsnetz, Verträgen über die gemeinsame Stromversorgung, Verträgen über die gemeinsame Gasversorgung, Verträgen über Wärmelieferung und -verbrauch, Verträgen über Trinkwasserversorgung und Verträgen über Abwasserentsorgung, die mit einem Subjekt abgeschlossen wurden, das regulierte Tätigkeiten gemäß einer Sonderregelung ausübt, mit Ausnahme von Streitigkeiten aus Verträgen über die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen, Streitigkeiten aus Verträgen über die Bereitstellung öffentlicher Dienste, die sich auf die Qualität und den Preis der Dienste beziehen, und mit Ausnahme von Verträgen über die Bereitstellung von Postdiensten, die sich auf Postdienste und Postzahlungstransaktionen beziehen.

3. Gegenstand der alternativen Streitbeilegung sind auch die auf der Website veröffentlichten autorisierten juristischen Personen:  www.mhsr.sk/obchod/ochrana-spotrebitela/alternativne-riesenie-spotrebitelskych-sporov-1/zoznam-subjektov-alternativneho-riesenia-spotrebitelskych-sporov-1

 

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